Kommerzielle Webseitenbetreiber haften auf Schadensersatz/ Schmerzensgeld für beleidigende Äusserungen und müssen Kommentare überwachen. Im konkreten Fall war unstreitig eine beledigende Äusserung gefallen; diese wurde vom Webseitenbetreiber auch sofort nach Aufforderung entfernt. Sie bafand sich ca. 6 Wochen online. Dementsprechend wurde vom Ausgangsgericht ein Schadensersatzanspruch bejaht. Hiergegen wandte sich der Webseitenbetreiber unter dem Blickwinkel der Meinungs-/Äusserungsfreiheit: […]
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